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Ernährungsrat Dresden und Region begrüßt Wiedereröffnung der Wochenmärkte
30. März 2020

Ernährungsrat Dresden und Region begrüßt Wiedereröffnung der Wochenmärkte

Die wegen der Corona-Pandemie derzeit geltenden Ausgangsbeschränkungen und die Arbeit von Zuhause aus verändern den Alltag vieler Menschen. Viele kochen vermehrt zu Hause für sich und ihre Familien und sind auf lokale Versorgung mit Lebensmitteln angewiesen.

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Die wegen der Corona-Pandemie derzeit geltenden Ausgangsbeschränkungen und die Arbeit von Zuhause aus verändern den Alltag vieler Menschen. Viele kochen vermehrt zu Hause für sich und ihre Familien und sind auf lokale Versorgung mit Lebensmitteln angewiesen. Besonders frische Waren werden bevorzugt auf Wochenmärkten gekauft. Wochen- und Bauernmärkte finden auf großen Plätzen an der frischen Luft statt. Besucher/innen kommen nicht wie in Supermärkten mit potenziellen Infektionsquellen wie Türgriffen, Geländern oder Einkaufswagen in Kontakt.

Die Ansteckungs- und Verbreitungsgefahr erscheint dementsprechend geringer als in Supermärkten. Des Weiteren vermittelt der Besuch von Wochenmärkten einen gewissen Grad an Normalität und fördert nachhaltige Nahversorgung, Stadt-Land-Beziehungen und regionale Wirtschaftskreisläufe. Die Transportwege sind kurz – wichtig für eine stabile und gesicherte Versorgung der Region, was zudem klimafreundlich ist.

Die vorangegangene Entscheidung zur Schließung der Wochenmärkte erachten wir als Ernährungsrat als falsches Signal.

Wir finden eine Schließung der Märkte für die Stadtbevölkerung bedenklich und zudem existenzbedrohend für die regionalen Erzeugungsbetriebe. Diese stehen aktuell ohnehin schon aufgrund fehlender saisonaler Erntehelfer/innen unter Druck.

Wir begrüßen daher die Lockerung des Verbotes von Wochenmärkten, die am 1. April in Kraft tritt ausdrücklich! Wir wollen uns zusammen mit der Landesregierung für kreative Lösungen zur Aufrechterhaltung von Wochenmärkten während der Ausgangsbeschränkungen einsetzen. Ziel ist dabei neben der Nahversorgung der gleichzeitige Schutz der Produzent/innen und Kunden vor Ansteckungen mit dem Corona-Virus.

Konkrete Maßnahmen wie etwa die Handschuh- und Mundschutzpflicht für Händler/innen, der Schutz von Waren durch Plexiglas, sowie das Verbot für Besucher/innen Waren zu berühren, können durch die Beobachtung der Einhaltung der Hygienestandards durch das Ordnungsamt gewährleistet werden.

Ansammlungen können durch klar geregelte Leitsysteme, begrenzte Besucherzahlen auf dem (ggf. umzäunten) Gelände und keine zur Verfügung stehenden Tische und Bänke unterbunden werden. Des Weiteren ist die Verlegung von Märkten auf Messegelände oder in geeigneten große Räumlichkeiten denkbar.

Alternativ wäre auch der Ankauf der Waren seitens der Stadt und der Verteilung auf lokale Supermärkte und Einrichtungen möglich.

Die Stadt Gießen reagierte zum Beispiel besonnen und erarbeitete einen konkreten 10-Punkte-Plan für Wochenmärkte, die hier wie andernorts, weiterhin stattfinden dürfen. Insbesondere die Ausweitung der Verkaufsflächen sowie Markierungen auf Boden und durch Absperrbänder sind einfach umzusetzende Maßnahmen. So können die Besucher/innen durch das Einkaufsgeschehen geleitet werden.

Informationstafeln und Schilder am Eingang sowie Hinweisschilder in geregelten Abständen und Informationsflyer oder Flugblätter sind ebenfalls leicht realisierbare Maßnahmen.

Die Corona-Pandemie stellt unsere Gesellschaft vor vielseitige neue Herausforderungen, die durch kreative Ideen und mit Augenmaß gelöst werden müssen. Lassen Sie uns daher gemeinsam Lösungen finden!